Informationen über Common Grounds e.V. entsprechend der Selbstverpflichtung der Initiative Transparente Zivilgesellschaft
Wir, der Verein Common Grounds e.V. verpflichten uns im Rahmen der Initiative Transparente Zivilgesellschaft, die nachstehend aufgeführten Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, indem wir sie mit dieser Erklärung leicht auffindbar auf unsere Webseite stellen oder auf Anfrage elektronisch versenden.
1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
Name: Common Grounds e.V.
Sitz: Berlin
Anschrift: Oranienstr. 45, 12049 Berlin
Gründungsjahr: 2013
Eingetragen im Vereinsregister beim Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) unter Nr. VR 32344 B.
Ansprechpartnerin für die ITZ: Kerstin Meyer. Email: info@common-grounds.net
2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation
Zweck des Vereins ist die Förderung der Volksbildung und des bürgerschaftlichen
Engagements.
Mehr über unsere Ziele und Arbeitsweise lesen Sie hier.
Vollständige Satzung als download:
common grounds e.V. Satzung
Angaben zur Steuerbegünstigung
Der Verein Common Grounds e.V. ist wegen der Förderung der Volksbildung und des bürgerschaftlichen Engagements nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes für Körperschaften I, Berlin, Steuer-Nr. 27/662/56835, vom 23.08.2021 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetz von der Körperschaftssteuer befreit. (Bescheid für 2020)
4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger
Der Verein hat vier Vorstandsmitglieder:
Dagmar Pelger, Armin Schenker, Kerstin Meyer, Christina Bleuler.
Der Verein wird durch je zwei Vorstandsmitglieder gerichtlich und aussergerichtlich vertreten.
5. Tätigkeitsbericht
Lesen Sie unseren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2021.
Ältere Berichte:
common grounds e.V. Tätigkeitsbericht 2020
6. Personalstruktur
Der Verein Common Grounds e.V. beschäftigt keine Angestellten. Vorstandstätigkeiten werden weder vergütet noch entschädigt.
7. Angaben zur Mittelherkunft und 8. Angaben zur Mittelverwendung
finden sie in unserem Tätigkeitsbericht ab Seite 9.
9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
Der Verein ist nicht mit Dritten gesellschaftsrechtlich verbunden.
10. Namen von Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als zehn Prozent des Gesamtbudgets ausmachen
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz des Landes Berlin.
Zuwendung SenUMVK 2022 Verwendungsnachweis Übersicht
Zuwendung SenUVK 2021 Verwendungsnachweis Übersicht
Zuwendung SenUVK 2020 Verwendungsnachweis Übersicht
Zuwendung SenUVK 2020 Verwendungsnachweis Fotodoku
Der Verein hat im Jahr 2021 eine Zuwendung über 62.489 Euro von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz des Landes Berlin erhalten und davon Ausgaben i.H. v. 57.413 Euro für den Betrieb des Prinzessinnengartens Kreuzberg realisiert.